Ihr zuverlässiger Partner für Elektroinstallationen in Köln und Umgebung.
Als erfahrenes, familiengeführtes Elektro-Handwerksunternehmen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Projekte – egal ob Neubau, Renovierung oder komplexe Gewerbeprojekte. Mit höchster Präzision, Verlässlichkeit und nachhaltigen Lösungen setzen wir Ihre elektrotechnischen Anforderungen erfolgreich um.

Unsere maßgeschneiderten Elektroinstallationen bieten Ihnen eine zuverlässige und sichere Stromversorgung für alle Arten von gewerblichen Objekten – vom Büro über Gewerbeimmobilien bis hin zu komplexen industriellen Anwendungen. Wir integrieren intelligente Systeme, die effizient arbeiten und höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Mit unserer langjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Elektroinstallation perfekt auf die Bedürfnisse Ihrer gewerblichen Nutzung abgestimmt ist.
In der modernen Kommunikation ist schnelle und stabile Datenübertragung entscheidend. Mit unserer Expertise in der Lichtwellenleiter-Technologie bieten wir Ihnen zukunftssichere Lösungen für Ihr Netzwerk. Unsere erfahrenen Techniker installieren LWL-Systeme, die höchste Bandbreiten gewährleisten und Ihre IT-Infrastruktur effizienter und leistungsfähiger machen. Ob für Büros, Fertigungsstätten oder große Unternehmensnetzwerke – wir sorgen für eine zuverlässige und skalierbare Netzwerkinfrastruktur.
Effizientes Energiemanagement hilft Ihnen, die Betriebskosten zu senken und gleichzeitig den Energieverbrauch zu optimieren. Wir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre Energienutzung überwachen und gezielt steuern. Unsere Lösungen sind besonders für Unternehmen von Vorteil, die auf Nachhaltigkeit setzen oder gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen müssen. Wir bieten Ihnen die nötige Expertise, um Ihre Energieflüsse zu maximieren und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.
Mit der zunehmenden Elektrifizierung des Verkehrs bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen im Bereich E-Mobilität. Wir installieren leistungsstarke Ladeinfrastruktur, die sowohl für die private Nutzung als auch für den gewerblichen Einsatz geeignet ist. Ob für Firmengelände, Mitarbeiterparkplätze oder gewerbliche Flotten – wir sorgen für eine zuverlässige, schnelle und skalierbare Ladeinfrastruktur, die Ihnen hilft, die Vorteile der Elektromobilität effizient zu nutzen.
Unsere Smart Home-Lösungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Gebäude und Büros intelligent zu vernetzen und zentral zu steuern. Wir integrieren Systeme, die es Ihnen ermöglichen, Beleuchtung, Heizung, Sicherheit und mehr über ein zentrales Steuerungssystem oder eine App zu überwachen. Für Unternehmen, die den Komfort und die Effizienz eines modernen, vernetzten Arbeitsplatzes suchen, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die gleichzeitig den Energieverbrauch optimieren und den Betrieb vereinfachen.
Nutzen Sie die Vorteile der Photovoltaik, um die Energieversorgung Ihres Unternehmens nachhaltig und kosteneffizient zu gestalten. Wir bieten Ihnen individuell zugeschnittene Photovoltaikanlagen, die sich perfekt in Ihre bestehenden infrastrukturellen Gegebenheiten integrieren. Mit einer Solarstromanlage senken Sie nicht nur Ihre Betriebskosten, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Unsere Lösungen sind auf Langlebigkeit und maximale Effizienz ausgelegt, damit Sie langfristig von einer zuverlässigen, regenerativen Energiequelle profitieren.
Für Unternehmen, die auf eine stabile und leistungsfähige Netzwerktechnik angewiesen sind, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Wir planen und installieren Netzwerke, die sowohl für den einfachen Datenaustausch als auch für anspruchsvolle Anwendungen wie Videokonferenzen, Cloud-Services oder Datenspeicherung geeignet sind. Mit unserer Expertise gewährleisten wir Ihnen eine sichere, schnelle und skalierbare Infrastruktur, die den wachsenden Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht wird.
Mit der DGUV-Prüfung und dem E-Check stellen wir sicher, dass Ihre elektrischen Anlagen den aktuellen Sicherheitsvorgaben entsprechen und effizient betrieben werden. Gerade für gewerbliche Nutzer ist es unerlässlich, regelmäßig Prüfungen durchzuführen, um die Sicherheit der Anlagen und den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Wir übernehmen die Prüfung und Dokumentation Ihrer Installationen und helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Moderne Video-Gegensprechanlagen bieten Unternehmen eine erhöhte Sicherheitsstufe und erleichtern die Kommunikation mit Besuchern oder Lieferanten. Wir installieren Systeme, die Ihnen ermöglichen, Besucher per Video zu identifizieren und direkt mit ihnen zu sprechen – vom Empfangsbereich bis zu den Eingängen auf dem Betriebsgelände. Damit erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Effizienz Ihrer Kommunikationsabläufe.
Unser Kundendienst steht Ihnen auch nach der Installation jederzeit zur Verfügung. Ob Wartung, Reparaturen oder Anpassungen – wir sorgen dafür, dass Ihre elektrotechnischen Systeme stets zuverlässig und sicher arbeiten. Unsere schnellen und flexiblen Services garantieren, dass Ihre Geschäftsabläufe ohne Unterbrechungen weiterlaufen, und bieten Ihnen die nötige Sicherheit, um langfristig auf Ihre Technik vertrauen zu können.
Entdecken Sie unsere vielfältigen Leistungen im virtuellen Muster-Elektrohaus:

Das virtuelle
Muster-Elektrohaus
zeigt typische Lösungen in verschiedenen Gebäudeteilen und Anwendungsszenarien.
Außenbereich

Keller / Technikraum / Garage

Praxis

Büro

Wohnung

Dach


Wohnung
Elektroinstallationen in Wohnumgebungen.
Brandschutz
TV / Kabel
KNX
Jalousie
Schalter / Steckdosen
Unterverteilung
Smart-Home

Büro
Elektroinstallationen in Büroumgebungen.
Beleuchtung
Netzwerk
Klima
Verschattung
EDV-Verkabelung / LWL
Unterverteilung

Praxis
Elektroinstallationen in Praxen & Kliniken.
Fluchtweg
EDV
Brüstungskanal
Rufanlage
Gegensprechanlage

Fassadenbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung
Wärmepumpe
Alarmanlage
Sprechanlage
Außenbereich
Elektroinstallationen im Außenbereich.

Keller / Technikraum / Garage
Elektroinstallationen in Funktionsräumen.
EDV-Kabeltrasse
Batterie / USV
Schaltschrank
Brandschott
Wallbox

Das Elektrohaus Bernhard Günther GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für Ihre Bauprojekte. Das verdanken wir nicht zuletzt unserem kompetenten Team.
Maßgeschneiderte Lösungen, die immer die aktuellen DIN-VDE- Normen berücksichtigen sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Diese bilden den Grundstein für Ihre Projekte und für unsere erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ob Industrie-Elektroanlagen, innovative Gebäudeautomation, Klinik, Lehrstätte – von der Planung bis zur termin- und fachgerechten Ausführung führen wir die Projekte unserer Bauherren zu einem erfolgreichen Ergebnis.
Dabei führen die immer wechselnden Anforderungen unserer Kunden dazu, dass sich unser Unternehmen ständig weiterentwickelt.
Kompetenz:
Wir beraten Sie bereits in der Planungsphase mit Fachverstand und unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung.
Qualität:
Wir garantieren eine effiziente und termingerechte Ausführung mit besten Komponenten und Verfahren.
Innovation:
Wir legen hohen Wert auf innovative Lösungen, Automatisierung, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.

Es gibt viele gute Gründe, bei uns zu arbeiten!
Neben einem tollen Team und einer fairen Bezahlung bieten wir Ihnen folgende Vorteile:
Übertarifliche Bezahlung
Familienfreundliches Klima
Professionelles Werkzeug
Moderne Fahrzeugflotte
Guter Teamgeist
30 Tage Urlaub
Möglichkeit zur Weiterbildung
Flexible Arbeitszeiten
Unternehmergeführtes Familienunternehmen
Betriebliche Altersvorsorge
Sicheres Arbeitsverhältnis in etabliertem Unternehmen
Langfristige Perspektive und Stabilität
Wir suchen engagierte Menschen, die mit uns gemeinsam für unsere Kunden da sind.
Fair, verlässlich, ehrlich, seriös und sympathisch. Diese Eigenschaften sind uns wichtig!
Wenn Sie Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit in einem freundlichen und respektvollen Team haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Ausbildung
Wir sind seit vielen Jahrzehnten erfolgreicher Ausbildungsbetrieb.
Praktikum
Sie möchten mal in einen Betrieb reinschnuppen um zu erfahren, ob ein Job im Elektrohandwerk zu Ihnen passen könnte? Schicken Sie uns gerne Ihre Bewerbung.
Offene Stellen
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? Dann bewerben Sie sich direkt bei uns.
Unsere aktuellen Angebote folgen im Anschluss.
Jährlich zum 01.09. stellen wir ein:
Azubi Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Aufgaben:
• Unterstützung bei der Installation von Elektroanlagen in Neu- und Altbauten unter Anleitung von Elektroinstallateuren.
• Verlegen von Leitungen, Kabeln und Elektroinstallationsrohren.
• Hilfestellung bei der Montage von Schalt- und Verteilerkästen sowie von elektrischen Geräten und Komponenten.
• Mitarbeit bei der Installation von Beleuchtungs- und Sicherheitssystemen.
• Durchführung von einfachen elektrischen Reparaturen und Wartungsarbeiten.
• Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Qualitätsstandards auf der Baustelle.
Persönliche Voraussetzung
• Abgeschlossene Schulausbildung (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss).
• Interesse an Technik und handwerkliches Geschick.
• Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität.
• Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
• Wohnort in Köln
• Idealerweise erste praktische Erfahrungen im Bereich Elektrotechnik durch Praktika oder ähnliches. (Gerne auch vorab ein 2-wöchiges Praktikum bei uns)
Unsere Leistungen:
• Eine Ausbildung, die fundiertes Fachwissen mit praxisnahen Erfahrungen in einem zukunftsorientierten Berufsfeld verbindet.
• Ein motiviertes und erfahrenes Team, das dich während deiner Ausbildung unterstützt, begleitet und dir wertvolle Einblicke in die Elektrotechnik bietet.
• Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven für deine berufliche Zukunft, sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch in der breiten Welt der Elektrotechnik.
• Eine attraktive Vergütung gemäß dem Ausbildungsvergütungstarifvertrag, die deine Leistungen angemessen honoriert.
• Überstunden werden ausbezahlt
• Eine angenehme Arbeitsumgebung, die von einer modernen Atmosphäre und hochwertigen Arbeitsbedingungen geprägt ist.
Aufgaben
• Durchführen von Elektroinstallationen und Wartungsarbeiten auf Baustellen und/oder im Kundendienst
• Erstellen von Aufmaßen und Prüfprotokollen
• Lesen und Umsetzen von Zeichnungen und Schaltplänen
• Störungsbeseitigung bei unseren Kunden
Persönliche Voraussetzungen
• Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Elektrotechnik (Elektriker / Elektroniker / Elektroinstallateur) mit Gesellenbrief
• Erste Berufserfahrung als Monteur / Elektroniker
• Führerschein Klasse B
Aufgaben als Assistenz im Büro
• Sie unterstützen die Projektleiter sowie die kaufmännische Leitung des Unternehmens in der Abwicklung von Projekten
• Korrespondenz mündlich, schriftlich und telefonisch
• Sie unterstützen bei der Erstellung von Angeboten
• Sie unterstützen bei der Abrechnung von Projekten
• Sie unterstützen allgemeine Prozesse im Unternehmen
• Abwicklung des Kundendienstes
Persönliche Voraussetzungen
• Abgeschlossene Ausbildung mit einer kaufmännischen Ausrichtung
• Erste Erfahrungen in einem Handwerksunternehmen sind wünschenswert
• Sicherer Umgang mit MS Office Produkten
• Kenntnisse Buchhaltungssoftware Moser wünschenswert
• Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift zwingend
Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Aufgaben Bauleitender Obermonteur
• Umsetzung von Projekten auf der Baustelle in enger Abstimmung mit dem Projektleiter
• Kosten-, Termin- und Leistungskontrolle
• Führung von Montagepersonal und Subunternehmern
• Personaleinsatzplanung
• Materialdisposition und Planung
• Inbetriebnahme energie- und nachrichtentechnischer Anlagen
• Aufmaß-, Bautagebuch- und Regieberichterstellung
• Baustelleneinweisung- und Koordination
• Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
• Kundenbetreuung und Teilnahme an Baubesprechungen
Persönliche Voraussetzungen
• Tiefergehende Kenntnisse in sämtliche elektrotechnische Anlagenbereiche
• Pünktlichkeit / Vorbildfunktion
• Durchsetzungsfähigkeit
• Kritikfähigkeit
• Eigenverantwortung
• Stressresistenz

Unsere Expertise in der Praxis.
Für Architekten & Planer, Baufirmen und Privatkunden setzen wir maßgeschneiderte Elektroinstallationen um, die höchste Ansprüche erfüllen.
Oberlandesgericht Köln
Umbau der Kantine im Oberlandesgericht 2024/2025- Gebäude mit Denkmaschutz
- sensible Zeiten für lärmintensive Arbeiten
- Installation von Anschlüssen für digitale Displays
- Beleuchtung
- Küche
15.000 € (netto)
Neubau PIK Jugendwohngruppe Overrath
Errichtung eines Wohngruppe für straffällige Jugendliche- Elektroinstallation in einer vandalismussicheren Ausführung
- Brandmeldeanlage
- Sicherheitsbeleuchtung
- Sonnenschutz
- Behinderten-Notruf
- Fluchttürsteuerung
500.000€
Kölner Vorgebirgsgärten
Errichtung von 206 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern inkl. Tiefgarage für 4 Wohnungsgenossenschaften im Kölner Süden- Elektroninstallation Rohbau bis Fertiginstallation, inkl. Leerrohr in Zusammenarbeit mit dem Rohbauer
- Videosprechanlage
- Beleuchtung innen und aussen
2.700.000 €
Kolumbarium
Umbau der Kirche St. Bartholomäus in eine Grabeskirche 2013/2014Ausführung der Elektroinstallation gemäß Vorgaben der Lichtplanerinnen Dorette Faulhaber und Corinna Arens sowie der architektonischen Planung von Kissler + Effgen Architekten BDA
Preise
2015 Anerkennung GERMAN DESIGN AWARD 2015
2016 1. Preis DEUTSCHER LICHTDESIGN-PREIS
2016 Anerkennung Deutsches Architekturmuseum
95.000 €
Gertrud Bäumer Haus
Sanierung und Umbau des Gertrud Bäumer Haus in Seminarhaus mit Büros und Rechenzentrum- Denkmalgeschützte Aussenhaut
- Elektroinstallation
- Installation des Rechenzentrums inkl. Doppelböden, Klimatisierung
- Installation von Konferenzzentrum für Medienplaner
- Verschattung
- USV, BHKW, BMA, E-Mobilität
675.000 €
Bundesbank Filiale Köln
Ertüchtigung des KNX gesteuerten Sonnenschutzes sowie der Beleuchtung TiefgarageAlte KNX-Anlage musste komplett durch eine neue ersetzt werden
- Entwicklung und Konzeption der neuen Anlage
- Installation der KNX-Komponenten
- Programmierung und spätere Anpassung der Programmierung
- Arbeiten in hochsensiblen Bereichen
145.000 €
Uni-Klinikum Köln - Diverse Aufträge
U.a. Behebung TÜV-Mängel in der ZahnklinikIn den an die umzubauenden Flächen direkt angrenzenden Bereichen wird der medizinische Betrieb weitergeführt. Hier ist, gerade in den Außenbereichen, Rücksicht auf den Klinikbetrieb, das Personal und die Patienten zu nehmen.
Absprache und Koordination der Arbeiten, da diese nicht zu allen Zeiten ausgeführt werden können
60.000 €
Uni-Klinikum Köln - Bauteil B
Kernsanierung der Endoskopie auf 2 Ebenen sowie des innenliegenden Treppenhauses auf 7 Ebenen des Geb. B82 und der angeschlossenen Patientenaufnahme- Starkstromanlage
- Eigenstromversorgung
- Niederspannungsschaltanlagen
- Beleuchtungsanlagen
- Blitzschutz
- Brandmeldeanlagen
- Uhrenanlagen
- Lichtruf- und Klingelanlagen
- Gegen- und Wechelsprechanlagen
- Übertragungsnetze
- Dokumentation
1.750.000 €
Uni-Klinikum Köln - Haus 30
Sanierung der Intensivstation der Neurologie. Die Station lässt sich baulich in zwei Bereiche, den Altbau aus dem Jahr 1991 und den Containeranbau aus dem Jahr 2013, unterscheiden. Für die beiden Bereiche ist ein unterschiedlicher Sanierungsumfang vorgesehen.- Erweiterung NSHV
- Unterverteilungen
- Einbringen von Verlegesystemen, Kabel-Leitungen und Installationsgeräten
- Beleuchtung
- Äusserer Blitzschutz
- Innerer Blitzschutz
- Sicherstellung vorhandener Netze
- Lichtrufanlage
- Sprech- und Klingelanlage
465.000 €
Uni-Klinikum Köln - Installation einer Hybrid-OP-Station
Umbaus des OP4 im Herzzentrum, inkl. Erneuerung der IT-Netzverteiler der OP-Säle 3 und 4 in Gänze- Demontagen
- Anpassunge des Netzwerkes
- IT Verteiler
- OP Tableaus
90.000 €

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Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne.
elektrohaus bernhard günther GmbH
Franz-Hitze-Straße 3
50672 Köln
Telefon: 0221 – 51 50 51
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 8/2003
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
I. Leistungs- und Reparaturbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als „allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) auszugsweise auch Teil C.
1.2 Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
2. Termine
2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen, sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
2.2 Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus §8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
3.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
3.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
3.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht gegeben sind.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gilt VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragtem zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zu Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und /oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadensersatzanspruchs / statt Leistung bleiben unberührt.
5. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen
5.1 Dem Werkunternehmen steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen der Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtkräftig sind.
5.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolg nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmens aus dem Vertrag vor.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung des Ausbaus trägt der Kunde.
Erfolgt Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 entsprechend.
II. Verkaufsbedingungen
1. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen, bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Vorraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtig, solange er seien Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Verkäufer deshalb Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ich zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.
2. Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtig, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige- gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird dies durch Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schaden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
4. Haftung auf Schadensersatz
Analog zu Lieferungen und Leistungen 4.5. jedoch als „Verkäufer“ statt „Werkunternehmer“
5. Rücktritt
Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Reparaturrechnungen sind unmittelbar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.4 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmass und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen §15 Nr. 5 VOB/B.
1.5 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagzahlungen in Höhe von 90% der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Anfoderungsdatum vom Kunden zu leisten.
2. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers.
Gemäß unserer vorgenannten Regelungen gilt bei der Ausführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes. §13 Nr. 4 VOB/B (Fassung 2002) hat folgenden Inhalt:
IV. Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt diese für Bauwerke 4 Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für Feuerberührte und Abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr.
V. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Abs.1 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.
VI. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme (§12 Nr.2).